Nationalrat einstimmig für Teilverbot von Glyphosat

Ein Artikel von aiz | 25.05.2021 - 15:44
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Der Nationalrat sprach sich gestern Abend für ein Teilverbot von Glyphosat aus. Damit darf das Pflanzenschutzmittel nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Eine Mehrheit fand auch - ohne Stimmen der SPÖ - ein neues Düngemittelgesetz, das den gesamtösterreichischen Markt sowie die Nachhaltigkeit fördern soll. Weiters sprach sich der Nationalrat für den verstärkten Einsatz von gentechnikfreiem Soja im Rahmen des AMA-Gütesiegels aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen fand Unterstützung bei ÖVP, FPÖ und Grünen.

Glyphosat-Verbot auf sensiblen Flächen und im nicht beruflichen Bereich

Einstimmig nahm der Nationalrat einen Antrag von ÖVP und Grünen zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes an, der ein Teilverbot von Glyphosat vorsieht. Damit darf der Wirkstoff nicht mehr in jenen Bereichen verwendet werden, die in der Öffentlichkeit als besonders sensibel wahrgenommen werden. Konkret von dem Verbot umfasst sind die nicht berufliche Verwendung, der Haus- und Kleingartenbereich sowie das Inverkehrbringen zur Vorerntebehandlung, sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. Aber auch auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, darf Glyphosat nicht mehr eingesetzt werden.

Zwar sei das Teilverbot zu begrüßen, aber es gebe trotz aufrechter Beschlüsse des Nationalrates noch kein Gesamtverbot, kritisierten Walter Rauch (FPÖ) und Cornelia Ecker (SPÖ). Die SPÖ-Mandatarin brachte einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der auf ein allgemeines Verbot des Pflanzenschutzmittels abzielt. Der Antrag fand allerdings keine Mehrheit.

Für Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) fehlt es in der politischen Diskussion um Pflanzenschutzmittel häufig an Sachlichkeit. Die Landwirtschaft dürfe nicht als Projektionsfläche für politische Agitation herangezogen werden. Bei Glyphosat seien wissenschaftliche Ergebnisse zu berücksichtigen, betonte der ÖVP-Mandatar und verwies wie Olga Voglauer (Grüne) auf eine ausstehende Neubewertung der Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene. Voglauer unterstrich, dass das vorliegende Teilverbot dem entspreche, was der EU-rechtliche Rahmen zulasse. Dem schloss sich auch Karin Doppelbauer (NEOS) an.

AMA-Gütesiegel soll Ausstieg aus nicht gentechnikfreien Futtermitteln forcieren

Im Sinne eines verstärkten Einsatzes von gentechnikfreiem Soja soll es zu einer Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels kommen. Ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien wurde dazu mehrheitlich angenommen. Darin wird die Landwirtschaftsministerin ersucht, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auf die zuständigen Stellen und betroffenen Branchen einzuwirken. Als Ziel wird der Ausstieg aus nicht gentechnikfreien Futtermitteln formuliert. Zudem soll die Weiterentwicklung von Tierwohlkriterien im Rahmen des AMA-Gütesiegels berücksichtigt werden.

Die NEOS hatten in einem Entschließungsantrag gefordert, dass künftig keine Produkte, die in Aufzucht und Produktion nicht europäisches Eiweißfutter beinhalten, mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden können, der Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Plenum. Ebenso abgelehnt wurden zwei während der Debatte eingebrachte SPÖ-Initiativen. Einerseits fordern die Sozialdemokraten, dass die Vergabe des AMA-Gütezeichens nur bei vollkommen gentechnikfreiem Herstellungsprozess, inklusive gentechnikfreier Fütterung, verwendet werden darf. Andererseits soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen, egal, ob sie durch alte oder neue Züchtungsmethoden hergestellt werden, unter die strengen Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen.

Köstinger: Düngemittelgesetz wichtiger Beitrag zum Schutz von Mensch und Umwelt

Das neue Düngemittelgesetz dient der Erfüllung von EU-Vorgaben und soll den gesamtösterreichischen Markt sowie die Nachhaltigkeit bei Düngemitteln fördern. Der Regierungsvorlage zufolge werden zu diesem Zweck eine notifizierende Behörde sowie eine notifizierte Stelle eingerichtet, die bewerten sollen, ob Düngeprodukte den Anforderungen der EU-Düngemittelverordnung entsprechen.

Mit dem Düngemittelgesetz nehme man Anpassungen an EU-Vorgaben vor, die zum Schutz von Mensch, Tier, Boden und Umwelt beitragen würden, unterstrich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Zudem werde ein funktionierender Düngemittelmarkt entsprechend der EU umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft gefördert. Bei der Schaffung und Umsetzung von Konformitätsbewertungen bei Düngemitteln sei Österreich Vorreiter in der EU. Durch die Betreuung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) mit den Bewertungsagenden komme ein wichtiger Aspekt bei der Kontrolle und Überwachung landwirtschaftlicher Betriebsmittel hinzu. Umweltprogramme und der effiziente Einsatz der Mittel durch Landwirte hätten bereits zu einer Reduktion des Mineraldüngereinsatzes beigetragen, unterstrich Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Mit dem Düngemittelgesetz werde die Kennzeichnung und Kontrolle der Mittel sowie die Transparenz durch ein öffentlich zugängliches Register verbessert.