„Jahrelang haben wir uns konsequent dafür eingesetzt. Jetzt zahlt sich der politische Druck der Europäischen Volkspartei im Europaparlament und der ÖVP aus: Endlich wird der Schutzstatus des Wolfes abgesenkt“, begrüßen die ÖVP-Europaabgeordneten Sophia Kircher und Alexander Bernhuber die entsprechen Abstimmungen im Plenum des Europaparlaments diese Woche. Am Dienstag haben die Europaabgeordneten die Behandlung des Themas in einem beschleunigten Verfahren beschlossen. Am Donnerstag soll der Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt werden. „So ebnet das EU-Parlament den Weg für ein praktikables Wolfsmanagement“, sagt Bernhuber, Agrar- und Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament.
Bernhuber fährt fort: „Der Wolf stellt eine ernste Bedrohung für die traditionelle Almwirtschaft dar. Der bisherige Schutzstatus stammt aus dem Jahr 1992 und ist nicht mehr zeitgemäß. Damals war der Wolf bei uns fast ausgestorben, heute haben wir wieder mehr als 20.000 Wölfe in Europa, die zehntausende Nutztiere pro Jahr reißen. Alleine in Österreich wurden 2022 fast 900 Schafe, Ziegen und vereinzelt auch Rinder von Wölfen getötet. Wir brauchen endlich praktikable Lösungen. Eine gezielte Entnahme von problematischen Tieren ist kein Widerspruch zum Artenschutz, sondern eine notwendige Ergänzung, um unsere Almen und andere Kulturlandschaften verantwortungsvoll zu schützen. Denn Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune lassen sich aufgrund der kleinteiligen Landwirtschaft in Österreich vielerorts schlicht nicht realisieren.“
Die Tiroler Europaabgeordnete Sophia Kircher ergänzt: „Der Wolf ist nicht mehr gefährdet, unsere Almwirtschaft hingegen schon. Besonders in den alpinen Regionen prangern wir die Entwicklungen der letzten Jahre bei jeder Gelegenheit an. Die Forderung ist dabei seit jeher klar: Der hohe Schutzstatus aus dem letzten Jahrhundert muss gesenkt werden, nur so können wir langfristig das Überleben der heimischen Almwirtschaft sichern. Die Abstimmungen dazu im Plenum des Europaparlaments diese Woche sind hart erkämpfte und sehr wichtige Schritte für die Zukunft.“
Nachdem der Rat der Mitgliedstaaten und das EU-Parlament die Änderung des Schutzstatus in der dafür vorgesehenen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einheitlich von Anhang IV auf V geändert haben, kann diese Rechtsvorschrift in wenigen Wochen in Kraft treten. Die österreichischen Bundesländer brauchen dennoch weiterhin Verordnungen in denen der Umgang mit dem Wolf geregelt wird, die Änderung des Schutzstatus bringt ein deutliches Mehr an Rechtssicherheit. Damit diese Maßnahme in der Praxis Wirkung zeigt, braucht es jetzt konkrete Schritte von der Europäischen Kommission. Insbesondere muss sie den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfes klarer definieren, und zwar grenzüberschreitend und nicht entlang nationaler Grenzen.
Bernhuber unterstreicht abschließend: „Es kann nicht sein, dass wir beim Wolf in nationalen Grenzen denken. Gerade im Alpenraum, wo bereits eine ausreichend große Wolfspopulation vorhanden ist, braucht es eine überstaatliche Betrachtung. Der Wolf kennt keine Ländergrenzen, daher muss auch die EU-Kommission den Alpenraum als zusammenhängenden Lebensraum definieren und den Erhaltungszustand europaweit einheitlich regeln. Nur so schaffen wir Klarheit für die Mitgliedstaaten und echte Rechtssicherheit für Maßnahmen zur Entnahme von Problemwölfen.“