Fit for 55: EU-Kommission konkretisiert Anforderungen für Agrar- und Forstsektor

Ein Artikel von aiz | 15.07.2021 - 09:11
EU Fahne.jpg

© Pixabay

Der EU-Agrarsektor soll stärker in den Klimaschutz einbezogen werden, fordert die EU-Kommission in ihrem Klimapaket „Fit for 55“, für das sie heute zwölf Gesetzesvorschläge vorlegte. Mit einer Ausdehnung des Handels mit Verschmutzungsrechten auf den Transport und auf Gebäude sollen sich die beiden Sektoren zukünftig am Klimaschutz beteiligen. Auch die Landwirtschaft wird langfristig stärker in die Pflicht genommen. Zwischen 2021 und 2025 ändert sich zunächst einmal wenig für die Landwirtschaft. Nach der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) sollen sich der Ausstoß von Kohlendioxid aus der Landwirtschaft und die Einlagerung des Klimagases in der Fortwirtschaft lediglich ausgleichen.

Zwischen 2026 und 2030 sollen dann bei der Landnutzung durch Äcker, Wiesen und Wälder 310 Mio. t Kohlendioxid in der EU eingespart werden. Die Methangasemissionen aus der Rinderhaltung werden erst ab 2030 in die LULUCF-Rechnung einbezogen. Alle Treibhausgasemissionen aus dem Stall und von den landwirtschaftlichen Nutzflächen werden dann mit den Einsparungen aus dem Forst verrechnet. Spätestens bis 2035 soll es einen klimaneutralen Agrar- und Fortsektor in der EU geben. Ab 2035 fordert die EU-Kommission Treibhausgaseinsparungen vom Land- und Forstsektor unter dem Strich. Bis dahin soll ein wirksames System von Zertifikaten für das „Carbon Farming“ aufgebaut werden mit Anreizen für Landwirte, die den Humusgehalt im Boden erhöhen oder die Bäume und Hecken auf ihren Flächen anpflanzen.

Weiterhin möchte die EU-Kommission den Preis für Verschmutzungszertifikate in der Industrie erhöhen, indem weniger kostenlose Verschmutzungszertifikate vergeben werden. Das wird auch die Hersteller von Stickstoffdüngemitteln betreffen. Damit die Herstellung von Düngemitteln aber nicht anschließend in Drittländer abwandert, soll für Düngemittelimporte ein Grenzausgleich eingeführt werden. Ob das mit dem Handelsrecht der Welthandelsorganisation (WTO) zu vereinbaren ist, muss noch geprüft werden.

Schließlich möchte die EU-Kommission die Besteuerung von Treibstoffen ändern. Steuervergünstigungen für Agrardiesel für Landwirte, den es in einigen EU-Mitgliedstaaten noch gibt, sollen abgeschafft werden. Zudem sollen die Steuern für Treibstoffe nicht mehr auf das Volumen, sondern auf den Energiegehalt bezogen werden. Das würde Biodiesel und Bioethanol einen steuerlichen Vorteil verschaffen, da Pflanzentreibstoffe einen geringeren Energiegehalt als mineralölbasierte Produkte haben.

Die zwölf verschiedenen Vorschläge des „Fit for 55“-Paketes müssen mit dem Europaparlament und den EU-Mitgliedstaaten in den kommenden Monaten verhandelt werden, weshalb sich noch einiges verändern kann.