Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung in Begutachtung

Ein Artikel von aiz | 14.06.2021 - 10:48
Düngung.jpg

© Pixabay

Nach intensiven Verhandlungen der Koalitionspartner ging kürzlich die Novelle der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) in Begutachtung, bis zum 21. Juli 2021 können dazu Stellungnahmen eingebracht werden. Die Verordnung legt österreichweit Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat fest. Es geht dabei vor allem um eine nationale Anpassung der Zeiträume, in denen stickstoffhältige Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen und zusätzlich um regionale Maßnahmen, wie die Festlegung von Düngeobergrenzen oder die Verpflichtung zur Abdeckung von Feldmieten.

Die EU-Nitrat-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Aktionsprogramme festzulegen, um Gewässerverunreinigungen zu verringern und weiteren Beeinträchtigungen dieser Art vorzubeugen. Diese Aktionsprogramme sind mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls einschließlich zusätzlicher Maßnahmen fortzuschreiben.

Nachschärfung der bisherigen Maßnahmen notwendig

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) hat dementsprechend die Wirksamkeit der in der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung festgelegten Maßnahmen überprüft. Das Ergebnis: Mit den bisherigen Maßnahmen konnten Verbesserungen erzielt werden, im Trockengebiet wurden allerdings vor allem aufgrund des fehlenden Verdünnungseffektes die Ziele nicht erreicht. Bei etwa 8% der Grundwassermessstellen sind Nitratkonzentrationen von mehr als 50 mg/l (Grenzwert) festzustellen. Das ist im internationalen Vergleich bereits ein sehr guter Wert. Ein Großteil dieser Messstellen befindet sich in landwirtschaftlich stärker genutzten Regionen im östlichen Trockengebiet, aber auch im oberösterreichischen Zentralraum und in der Steiermark.

Aufgrund der Überprüfung ist eine Nachschärfung der bisherigen Maßnahmen notwendig und unumgänglich. Wenn diese Nachschärfung jetzt nicht erfolgt, dann drohen laut BMLRT schärfere Sanktionen durch die EU-Kommission. In Deutschland war das bereits der Fall. Dort wurden im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens massive Eingriffe von der EU-Kommission gefordert und letztlich auch durchgeführt, ohne Berücksichtigung der Interessen der Landwirte. So sind in Deutschland mittlerweile umfangreichere Einschränkungen gültig, das betrifft beispielsweise die Herbstdüngung auf Ackerflächen oder die Menge der Wirtschaftsdüngerausbringung, aber auch striktere regionale Maßnahmen zur Düngerreduktion.

Stärkere regionale Differenzierung der Maßnahmen

Zur Weiterentwicklung der in Österreich festgelegten Maßnahmen wurde eine wissenschaftliche Studie mit der Bewertung möglicher Methoden zur weiteren Verbesserung der stofflichen Belastung der Gewässer beauftragt. Diese Studie zeigte die Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Differenzierung der Gewässerschutz-Maßnahmen auf.

Im Wesentlichen sind folgende Änderungen vorgesehen: eine österreichweite Anpassung zur optimierten Düngebemessung (inkl. Ertragsplausibilisierung bei hoher Ertragslage), eine Beschränkung der Herbstdüngung, die verpflichtende Anlage von Gewässerrandstreifen und die Festlegung des Mindestumfangs von Kontrollen der Gewässeraufsicht. Weiters sind regionale Anpassungen geplant, diese betreffen eine Reduktion der Düngeobergrenzen, verpflichtende Aufzeichnungen inklusive einer Nährstoffbilanzierung sowie einer Plausibilisierung der Erträge auf allen gedüngten Flächen.

Möglichst praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie als vorrangiges Ziel

Parallel zur Weiterentwicklung der genannten Maßnahmen wird aktuell am Agrarumweltprogramm ÖPUL für den Zeitraum ab 2023 gearbeitet. Dieses wird ebenfalls weitere Beiträge zu einer Reduktion des Nitratgehalts im Grundwasser leisten. „Maßnahmen im Nitrat-Aktionsprogramm sind jetzt unumgänglich, aber notwendig, um für die Bäuerinnen und Bauern eine akzeptable Lösung zu schaffen. Die Abgeltung der Mehrleistungen für die landwirtschaftlichen Betriebe ist sehr wichtig und soll im neuen Agrarumweltprogramm entsprechend berücksichtigt werden“, stellt das Ministerium fest. Vorrangiges Ziel sei eine möglichst praxistaugliche Umsetzung dieser Richtlinie.

Alle Unterlagen zur Änderung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung sind unter www.bmlrt.gv.at/ministerium/begutachtungsverfahren/nitrat-aktionsprogramm-vo.html verfügbar.